Mit Kindern über den Tod reden

Der digitale Nachlass ist schon seit einigen Jahren Thema in der Bestattungsbranche, ist er doch quasi Teil des Erbes und etwas, womit sich die Hinterbliebenen beschäftigen müssen. Der digitale Nachlass beschäftigt ganze Verbraucherzentralen und Gerichte. Hauptsächlich geht es darum, dass das Erbrecht vorsieht, dass alle Verträge des Verstorbenen grundsätzlich auf den Erben übergehen. Also auch die Verträge, die man unter Umständen mit Facebook, Google, Amazon und anderen Internetanbietern abgeschlossen hat. Ärgerlich wird es vor allem dann, wenn es um offene Rechnungen geht oder um sich automatisch verlängernde Abos.

Laut der ARD/ZDF-Onlinestudie 2017 sind neun von zehn Deutschen online. Die Internetnutzung nimmt weiter zu: sowohl nach Personen als auch nach Nutzungszeit. Das Angebot des WWW explodiert in gleicher Weise, vor allem Streaming-Dienste verzeichnen steigende Nutzung.*

Amazon Prime und Netflix sind hier die größten Anbieter, zu beziehen im Abo. Wieder hat sich der digitale Nachlass rasant erweitert, waren es bislang vor allem Facebook-Profile, die nicht zu löschen waren, sind es nun auch ganze Abos, die sich unter Umständen verselbstständigen. Der heutige Web-User sammelt auch seine privaten Bilder nicht mehr auf Papier im Fotoalbum, sondern er stellt sie platzsparend in eine Cloud, passwortgeschützt. Weg sind sie dann – all die schönen Erinnerungen …

Die Verbraucherzentralen beschäftigen sich schon länger mit dem Phänomen des digitalen Nachlasses, auf der Seite www.machts-gut.de sensibilisiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor allem junge Menschen für den Umgang mit digitalen Daten - sehenswert. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen liefert Informationen und hilfreiche Tipps unter www.verbraucherzentrale.nrw

Das Kammergericht Berlin hat am 31. Mai 2017 (in erster Instanz) entschieden, dass Facebook den Zugriff auf den Account einer Verstorbenen verweigern darf. Des digitalen Erbes sicher ist man also wirklich nur dann, wenn man die entsprechenden Zugangsdaten vorweisen kann.

Der Appell aller Verbraucherschützer: Schreibt sie auf, die Passwörter und Zugangscodes, und sichert sie dort, wo man sie finden kann!

*Quelle: http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/ardzdf-onlinestudie-2017 www.verbraucherzentrale.nrw