Über die sogenannte Totenfürsorge und Bestattungspflicht sind nur wenige Menschen genau genug informiert. Wer ist zuständig, wenn keine Bestattungsvorsorgeregelung existiert und es keine näheren Angehörigen gibt bzw. kein Kontakt zu diesen besteht? Auch der Betreuerstatus endet mit dem Eintritt des Todesfalles automatisch. Das bedeutet, dass der Betreuer in der Regel nicht als Auftraggeber der Bestattung in Frage kommt. Infolgedessen kümmert sich in diesem Fall niemand um die notwendigen Schritte.
Andererseits kann eine Bestattungspflicht für einen verstorbenen Verwandten bestehen, auch wenn der Kontakt seit Jahren abgebrochen war.
In ungeklärten Situationen ordnet das für den Sterbeort zuständige Ordnungsamt eine Bestattung an und ermittelt relevante, bestattungspflichtige Angehörige, um die entstandenen Kosten an diese weiterzugeben.
Sind keine Angehörigen aufzufinden oder in die Pflicht zu nehmen, fallen die Bestattungskosten der Stadt, Gemeinde und letztendlich den Steuerzahlern zu.
Dies ist ein weiteres Argument, die eigene Bestattung in formaler und finanzieller Hinsicht zu Lebzeiten zu regeln.