Unser Menüpunkt „Erbrecht“ informiert Sie über die gesetzliche Erbfolge, die eintritt, wenn Sie kein Testament verfassen. Für Privatpersonen ist ein Testament empfehlenswert, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht ‒ wenn z. B. ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als es das BGB vorsieht, oder mit dem Erbe bestimmte Wünsche verbunden sind.
Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, darf ein Testament verfassen. Es muss jedoch vollständig eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich der Gang zum Notar.
Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen. Selbstständige und Unternehmer sollten sich professionell beraten lassen, um die Angehörigen abzusichern, ihr Lebenswerk nach dem Tod weiter zu erhalten und Steuerfallen zu vermeiden.
Wenn das Testament unterzeichnet, eventuell beglaubigt und hinterlegt ist, sollten alle Betroffenen über die Existenz und den Verbleib des Schriftstücks unterrichtet werden.
Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir auf Wunsch gerne vermitteln.
Dieser Link des Bundesjustizministeriums stellt weiterführende Informationen als Download zur Verfügung: