Jeder, der über seine Situation im letzten Lebensabschnitt selbst bestimmen möchte, sollte sich rechtzeitig mit einer Patientenverfügung auseinandersetzen. Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können ohne Vorwarnung auftreten, es ist beruhigend, auf diesen Fall vorbereitet zu sein.
Die Patientenverfügung legt die medizinische Versorgung fest, wenn die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte. Sie dokumentiert Ihre Wertvorstellungen und Wünsche über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung, falls Sie diese Entscheidungen nicht mehr selbst äußern können.
Der Gesetzgeber hat am 01.09.2009 festgelegt, dass eine solche Erklärung schriftlich vorliegen muss, damit sie bindend ist.
Staatliche Information:
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.
Kirchliche Information:
Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.