Ein Wahlgrab wird von den Hinterbliebenen ausgewählt. Die Grabstätte kann individuell mit Grabsteinen oder Kreuzen gestaltet werden, auch die Pflege wird selbst übernommen. Ein Wahlgrab eignet sich daher besonders gut als Familiengrab. Man erwirbt das Nutzungsrecht für einen festen Zeitraum, dieser liegt zwischen 20 und 25 Jahren. Das Wahlgrab kann auch schon zu Lebzeiten ausgesucht und erworben werden. Das Wahlgrab gibt es als Einzel-, Doppel- oder als Tiefgrab.
Diese Grabstelle kann nicht frei gewählt werden, die Friedhofsverwaltung teilt es „der Reihe nach“ zu, auch kann jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Bei den meisten Friedhöfen darf die Ruhezeit nicht über den bestehenden Vertrag hinaus verlängert werden.
In den letzten Jahren hat sich in unserer Region vieles geändert. Neue Grabarten sind dazugekommen, die z. B. die Grabpflege für die Angehörigen wesentlich erleichtern oder sogar hinfällig machen.
Eine weitläufige Rasenfläche nimmt die Urne des Verstorbenen ohne Kennzeichnung auf, Grabpflege entfällt. Eine anonyme Urnenbeisetzung ist auch zur See möglich.
Sogenannte Kolumbarien oder Urnenwände knüpfen an die altrömische Bestattungskultur an. In den heute zumeist oberirdischen Bauwerken befinden sich Nischen, in denen jeweils eine oder zwei Urnen Platz finden. Hier entfällt die Grabpflege ebenfalls.
Auf bestimmten Friedhöfen oder ausgewiesenen Wäldern können Urnen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt werden. Der natürliche Waldcharakter muss erhalten bleiben. Auch hier entfällt eine Grabpflege. In unserer Region gibt es den im Friedhof integrierten Ruheforst Heidenheim.
Eine weitere Form der Naturbestattung ist die Almwiesenbestattung. Hierbei wird entweder die Urne in einer Wiese beigesetzt oder aber die Asche frei auf der Almwiese verstreut. Da in Deutschland Bestattungszwang herrscht, findet dies zurzeit hauptsächlich in den Schweizer Bergen statt.
In einem Teilbereich des jeweiligen Friedhofs gibt es eine spezielle Grabanlage nur für Urnenbestattungen. Dieses Grabfeld ist dauerhaft bepflanzt und wird von der Stadtgärtnerei gepflegt. Urnenbestattungen erfolgen der Reihe nach, Grabmale oder individuelle Grabgestaltung sind hier nicht erlaubt. Auf einer Steinsäule kann auf Wunsch ein geprägtes Schild, versehen mit den Daten der verstorbenen Person, angebracht werden. Diese Sondergrabform gibt es hier auf den Friedhöfen in Schnaitheim und Mergelstetten und auf dem Heidenheimer Totenbergfriedhof. In Nattheim gibt es eine ähnliche Möglichkeit; hier befindet sich die Urnenbestattungsfläche unter einem zentral gelegenen Baum.
Über weitere Bestattungsformen informieren wir Sie auf Wunsch gerne. Nicht jeder Friedhof verfügt über alle oben aufgezählten Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung und beraten Sie unverbindlich – bitte sprechen Sie uns an.