Nicht immer wird der letzte Wille so umgesetzt, wie gedacht.
Die Gründe dafür sind vielfältig, ein nicht auffindbares Testament ist einer davon.
Wo Menschen ihr Testament aufbewahren, bleibt jedem selbst überlassen, es gibt hierfür keine Vorgaben.
Wer aber möchte, dass sein letzter Wille neutral aufbewahrt und auch gefunden wird,
kann ihn bei Gericht hinterlegen und registrieren lassen.
Die sogenannte Bundesnotarkammer pflegt per staatlichem Auftrag seit 2012 das Zentrale Testamentsregister (ZTR).
Dieses Register erfasst die Angaben zu allen Testamenten und erbfolgerelevanten Urkunden,
sofern sie beim Gericht oder Notar aufbewahrt werden.
Das heißt, dass nicht die tatsächliche Urkunde im Register zu finden ist, wohl aber der verpflichtende Hinweis darauf,
dass es ein Testament gibt, wer es verfasst hat und wo es zu finden ist.
Die Verwahrung des Testaments beim Amtsgericht ist Voraussetzung für die Registrierung im ZTR.
Aktuell liegen die Gebühren für eine Verwahrung bei Gericht bei 75 Euro,
die Registrierung im ZTR kostet zusätzlich 15-18 Euro.
Im Todesfall wird das Zentrale Testamentsregister durch das zuständige Standesamt informiert.
Hier gibt es dann schnell die Auskunft darüber, ob erbfolgerelevante Urkunden registriert sind
und wo diese verwahrt werden. Das Testament gelangt automatisch über das Amtsgericht zum Nachlassgericht,
das wiederum die Hinterbliebenen informiert.